TPB – Technische Projektbeschreibung einfach erklärt
Kurz erklärt: Die TPB – die „Technische Projektbeschreibung“ – beschreibt eine geplante Maßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vor der Antragstellung beim BAFA. Nach ihrer Erstellung wird eine TPB-ID vergeben. Diese ID wird im BAFA-Antragsformular benötigt. Eine TPB ist noch kein Förderantrag und keine Förderzusage.
Was ist eine TPB?
In der Technischen Projektbeschreibung werden die für die Förderprüfung wesentlichen Angaben zum Gebäude und zur geplanten Maßnahme erfasst. Dazu gehören insbesondere die technische Ausführung, die voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben und die Einhaltung der Technischen Mindestanforderungen der BEG EM.
Nach dem Absenden der TPB erhält die ausstellende Fachperson eine TPB-ID. Diese wird der antragstellenden Person übergeben und anschließend im Online-Antrag des BAFA verwendet. Erst die fristgerechte Übermittlung des BAFA-Antrags stellt den eigentlichen Förderantrag dar.
Für welche Maßnahmen wird eine TPB benötigt?
Eine TPB kommt bei den vom BAFA abgewickelten Einzelmaßnahmen der BEG EM zum Einsatz. Dazu zählen insbesondere:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle,
- Anlagentechnik außer Heizung,
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes,
- Heizungsoptimierung,
- Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen.
Der eigentliche Heizungstausch wird bei vielen aktuellen Förderfällen nicht über eine BAFA-TPB, sondern über die KfW-Heizungsförderung mit BzA abgewickelt. Deshalb muss vor Beginn immer geprüft werden, welches Förderprodukt und welcher Durchführer zuständig ist.
Wer erstellt die TPB?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, bestimmte Gebäudenetze sowie die zugehörige Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich eine zugelassene Energieeffizienz-Expertin oder ein zugelassener Energieeffizienz-Experte einzubinden.
Bei der Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nach dem BAFA-Merkblatt optional. Hier kann die TPB – bei entsprechender Berechtigung – auch durch das ausführende oder bevollmächtigte Fachunternehmen erstellt werden. Werden mehrere Maßnahmen gemeinsam beantragt und erfordert mindestens eine davon zwingend einen Energieeffizienz-Experten, muss dieser für den gesamten Antrag eingebunden werden.
Welche Angaben werden typischerweise benötigt?
- Angaben zur antragstellenden Person und zum Investitionsobjekt,
- Gebäudeart, Nutzung und vorhandener energetischer Zustand,
- Beschreibung und technische Daten der geplanten Maßnahme,
- Hersteller- und Produktunterlagen,
- geplante förderfähige Ausgaben,
- Angebote beziehungsweise Kostenaufstellungen,
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen Förderbedingung,
- gegebenenfalls der individuelle Sanierungsfahrplan für den iSFP-Bonus,
- gegebenenfalls weitere Berechnungen und technische Nachweise.
Der genaue Umfang hängt von der Maßnahme ab. Bei Fenstern, Dämmung oder Anlagentechnik werden andere technische Angaben benötigt als bei einer Heizungsoptimierung.
So läuft das Verfahren ab
- Die Maßnahme wird fachlich geplant und die Förderfähigkeit geprüft.
- Ein förderkonformer Lieferungs- oder Leistungsvertrag wird geschlossen.
- Die berechtigte Fachperson erstellt die TPB.
- Die antragstellende Person erhält die TPB-ID.
- Der eigentliche Förderantrag wird mit dieser ID im BAFA-Onlineportal eingereicht.
- Nach dem Zuwendungsbescheid wird die Maßnahme entsprechend den Förderbedingungen umgesetzt.
- Nach Abschluss folgt der Technische Projektnachweis (TPN) und anschließend der Verwendungsnachweis.
Wie lange ist die TPB-ID gültig?
Die TPB-ID ist nach den aktuellen BAFA-Hinweisen aus Datenschutzgründen maximal zwei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss sie für die Antragstellung verwendet werden. Läuft die ID ab, bevor der Antrag eingereicht wurde, muss in der Regel eine neue TPB erstellt werden.
TPB, BzA und Förderantrag
| Dokument | Typischer Einsatz | Bedeutung |
|---|---|---|
| TPB | BAFA – BEG Einzelmaßnahmen | technische Beschreibung vor dem Antrag |
| BzA | KfW-Förderprodukte | technische Bestätigung vor dem Antrag |
| Förderantrag | BAFA beziehungsweise KfW | rechtswirksame Beantragung durch die antragstellende Person |
Häufige Fehler
- Die TPB wird mit dem Förderantrag verwechselt.
Die TPB-ID muss noch im BAFA-Antragsformular verwendet werden. - Die TPB-ID wird zu spät genutzt.
Sie ist maximal zwei Monate gültig. - Technik oder Kosten ändern sich nach der Antragstellung wesentlich.
Abweichungen müssen vor der Umsetzung fachlich und förderrechtlich geprüft werden. - Der Vertrag enthält nicht die vorgeschriebene Förderbedingung.
Die Anforderungen an den Vorhabenbeginn sind bereits vor Vertragsabschluss zu beachten. - Der falsche Durchführer wird gewählt.
TPB und TPN gehören zum BAFA-Verfahren; BzA und BnD regelmäßig zum KfW-Verfahren.
Offizielle Quellen
- BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung – BEG Einzelmaßnahmen
- Fachunternehmen-Zugang: Informationen zu TPB und TPN
- BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
Stand: 29. Oktober 2026. Förderbedingungen und Verfahrensabläufe können geändert werden. Maßgeblich sind immer der jeweilige Zuwendungsbescheid beziehungsweise die KfW-Zusage sowie die aktuell veröffentlichten Richtlinien, Merkblätter und Portalhinweise.