Energie-Netzwerk
Zum Hauptinhalt springen
Drucken

BnD – Bestätigung nach Durchführung einfach erklärt

Kurz erklärt: Die BnD – die „Bestätigung nach Durchführung“ – dokumentiert gegenüber der KfW, dass eine geförderte Maßnahme planmäßig und fachgerecht umgesetzt wurde. Sie wird nach Abschluss der Arbeiten von einer berechtigten Energieeffizienz-Expertin, einem berechtigten Energieeffizienz-Experten oder – abhängig vom Förderprodukt – vom Fachunternehmen erstellt. Die BnD ist ein technischer Nachweis, aber noch nicht selbst der Auszahlungsantrag.

Was ist eine BnD?

Mit der Bestätigung nach Durchführung werden die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und die förderfähigen Kosten mit der ursprünglichen Planung abgeglichen. Ausgangspunkt ist regelmäßig die Bestätigung zum Antrag (BzA beziehungsweise gBzA). Die ausstellende Fachperson bestätigt insbesondere, dass die Maßnahme entsprechend den Förderbedingungen und den Technischen Mindestanforderungen umgesetzt wurde.

Nach der Erstellung erhält die BnD eine eindeutige, 15-stellige BnD-ID. Diese ID benötigt die antragstellende Person für die Nachweiseinreichung bei der KfW.

Wann wird die BnD benötigt?

Die BnD wird nach vollständiger Durchführung des geförderten Vorhabens erstellt. Sie kommt unter anderem bei den Produkten der KfW-Heizungsförderung zum Einsatz, beispielsweise:

  • Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458),
  • Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459),
  • Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522),
  • Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude (422).

Auch bei weiteren KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude kann eine BnD beziehungsweise bei gewerblichen Vorhaben eine gBnD erforderlich sein. Welches Formular und Portal verwendet werden muss, richtet sich nach dem konkreten Förderprodukt.

Wer darf die BnD erstellen?

Abhängig vom Förderprodukt und der Maßnahme wird die BnD erstellt durch:

  • eine zugelassene Energieeffizienz-Expertin oder einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder
  • ein für die Maßnahme berechtigtes Fachunternehmen.

Wurde bereits für die Planung eine Energieeffizienz-Expertin oder ein Energieeffizienz-Experte eingebunden, sollte diese Person frühzeitig alle Rechnungen, technischen Daten und Nachweise erhalten. Die BnD darf erst ausgestellt werden, wenn die Ausführung und die förderfähigen Kosten fachlich geprüft werden können.

Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?

  • die ursprüngliche BzA beziehungsweise BzA-ID,
  • die KfW-Zusage und die zugehörigen Antragsdaten,
  • Schlussrechnungen der ausführenden Unternehmen,
  • technische Datenblätter und Produktnachweise,
  • gegebenenfalls Inbetriebnahme-, Übergabe- und Abnahmeprotokolle,
  • Nachweise zu Bonusvoraussetzungen und Technischen Mindestanforderungen,
  • Dokumentation wesentlicher Abweichungen gegenüber der Planung.

Für die KfW-Nachweiseinreichung müssen die Rechnungen unter anderem den Namen der Zuschussempfängerin oder des Zuschussempfängers, die Adresse des Investitionsobjekts, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Rechnungsbetrag erkennen lassen. Angebote, Auftragsbestätigungen sowie Teil- und Zwischenrechnungen ersetzen die benötigten Schlussrechnungen nicht.

So läuft das Verfahren ab

  1. Die geförderte Maßnahme wird vollständig abgeschlossen.
  2. Alle erforderlichen Schlussrechnungen und technischen Nachweise werden zusammengestellt.
  3. Die Fachperson prüft Ausführung, Förderfähigkeit und Kosten.
  4. Die BnD wird im vorgesehenen KfW- beziehungsweise Expertenportal erstellt.
  5. Die antragstellende Person erhält das Dokument und die 15-stellige BnD-ID.
  6. Die Nachweise werden im Kundenportal „Meine KfW“ eingereicht.
  7. Nach erfolgreicher Prüfung informiert die KfW über die Auszahlung beziehungsweise Gutschrift.

BnD bei der KfW-Heizungsförderung 458

Beim Zuschuss 458 bestätigt die antragstellende Person im Kundenportal, dass das Vorhaben vollständig durchgeführt wurde. Für die Nachweiseinreichung wird die BnD-ID benötigt. Zusätzlich werden insbesondere die Schlussrechnungen, die Steuer-Identifikationsnummer und gegebenenfalls weitere Nachweise abgefragt.

Die KfW weist darauf hin, dass die Nachweise grundsätzlich spätestens 36 Monate nach der Zusage und innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung einzureichen sind. Verbindlich ist die konkrete Frist in der jeweiligen Zuschusszusage und im Kundenportal.

Wie lange ist die BnD-ID gültig?

Nach aktuellen Angaben der KfW ist eine BnD beziehungsweise gBnD zwölf Monate gültig. Die Gültigkeit der ID ersetzt jedoch nicht die Einreichungsfrist des Fördervorgangs. Die Nachweise sollten deshalb unmittelbar nach Fertigstellung und Rechnungsprüfung eingereicht werden.

BnD und TPN: Was ist der Unterschied?

PunktBnDTPN
Förderstellein der Regel KfWBAFA
Zeitpunktnach Durchführungnach Durchführung
Zwecktechnische Bestätigung für KfW-Nachweiseinreichungtechnischer Nachweis für den BAFA-Verwendungsnachweis
ID-Gültigkeitnach KfW-Angaben zwölf Monatemaximal zwei Monate

Häufige Missverständnisse

  • „Die BnD löst automatisch die Auszahlung aus.“
    Nein. Die antragstellende Person muss die Nachweise mit der BnD-ID fristgerecht einreichen.
  • „Die ursprüngliche Planung muss nicht mehr geprüft werden.“
    Doch. Abweichungen zwischen BzA und tatsächlicher Ausführung können die Förderfähigkeit oder Förderhöhe beeinflussen.
  • „Eine Rechnung allein reicht als technischer Nachweis.“
    Nein. Je nach Maßnahme werden zusätzlich technische Unterlagen, Protokolle und Produktnachweise benötigt.
  • „Die zwölfmonatige Gültigkeit verlängert die Frist aus der Zusage.“
    Nein. Es gelten beide Fristen unabhängig voneinander.

Offizielle Quellen

Stand: 29. Oktober 2026. Förderbedingungen und Verfahrensabläufe können geändert werden. Maßgeblich sind immer der jeweilige Zuwendungsbescheid beziehungsweise die KfW-Zusage sowie die aktuell veröffentlichten Richtlinien, Merkblätter und Portalhinweise.

Inhaltsverzeichnis