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Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B

Kurz erklärt: Beim hydraulischen Abgleich nach Verfahren B wird der Wärmebedarf raumweise ermittelt und die Heizungsanlage rechnerisch darauf abgestimmt. Jede Heizfläche erhält den erforderlichen Volumenstrom – nicht mehr und nicht weniger.

Warum ist ein hydraulischer Abgleich nötig?

Heizwasser wählt bevorzugt Wege mit geringem Widerstand. Ohne Abgleich werden pumpennahe Heizflächen häufig überversorgt, während weiter entfernte Räume zu wenig Wärme erhalten. Eine höhere Pumpenleistung kann Strömungsgeräusche, hohe Rücklauftemperaturen und unnötigen Stromverbrauch verursachen.

Der Abgleich begrenzt die Volumenströme auf berechnete Sollwerte. Dadurch lassen sich Systemtemperaturen und Pumpendruck absenken und Wärmeerzeuger effizienter betreiben.

Was unterscheidet Verfahren B von Verfahren A?

Verfahren A arbeitet mit vereinfachten Schätzungen. Verfahren B basiert auf einer raumweisen Heizlastberechnung sowie einer detaillierten Betrachtung von Heizflächen, Systemtemperaturen, Volumenströmen und Druckverlusten. Für BEG-Förderanträge ab dem 1. Januar 2023 ist nach VdZ grundsätzlich Verfahren B oder ein anerkannt gleichwertiges Verfahren erforderlich.

Statischer oder dynamischer Abgleich beschreibt die Art der Volumenstromregelung. Das ist nicht dasselbe wie Verfahren A oder B: Auch automatische Durchflussbegrenzer benötigen korrekt berechnete Sollwerte.

Ablauf des Verfahrens B

  1. Gebäude, Räume, Heizflächen, Ventile, Pumpen und zugängliche Rohrleitungen werden aufgenommen.
  2. Für jeden Raum wird die Heizlast nach der Normenreihe DIN EN 12831 ermittelt.
  3. Heizkörper oder Flächenheizungen werden bei den geplanten Vor- und Rücklauftemperaturen geprüft.
  4. Für jede Heizfläche wird aus Leistung und Spreizung der erforderliche Volumenstrom berechnet.
  5. Druckverluste von Rohrnetz und Armaturen werden bestimmt oder bei verdeckten Bestandsleitungen nachvollziehbar angenommen.
  6. Ventilvoreinstellungen, Strangarmaturen, Differenzdruckregler und Pumpenförderhöhe werden berechnet.
  7. Die Werte werden eingestellt, die Heizkurve angepasst und die Ergebnisse dokumentiert.

Was gehört zur Dokumentation?

  • raumweise Heizlasten und Raumtemperaturen,
  • Heizflächenleistungen bei Auslegungstemperatur,
  • Soll-Volumenströme je Heizkörper oder Heizkreis,
  • Ventil- und Reguliereinstellungen,
  • Gesamtvolumenstrom und Pumpenförderhöhe,
  • Auslegungs-Vorlauf- und Rücklauftemperatur,
  • Heizkurve und verwendete Annahmen.

Besonderheiten im Bestand

Rohrlängen und Nennweiten sind oft nicht vollständig sichtbar. Die VdZ-Leistungsbeschreibung erlaubt dann nachvollziehbare Annahmen. Einrohrheizungen lassen sich im Regelfall nur strang- oder kreisweise abgleichen. Bei Fußbodenheizungen müssen die einzelnen Kreise über geeignete Armaturen oder Durchflussregler einstellbar sein.

Berechnung und Einstellung gehören zusammen

Die Berechnung wirkt nur, wenn die Werte vor Ort eingestellt werden. Danach sollte geprüft werden, ob alle Räume die vereinbarten Temperaturen erreichen, die Anlage geräuscharm läuft und die Heizkurve so niedrig wie möglich eingestellt ist. Nach größeren Änderungen an Gebäudehülle, Heizflächen oder Wärmeerzeuger ist der Abgleich zu überprüfen.

Quellen und weiterführende Informationen

Stand: 29. Oktober 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Orientierung. Für Planung und Nachweise sind das konkrete Gebäude und die jeweils geltenden technischen Regeln maßgeblich.

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