TPN – Technischer Projektnachweis einfach erklärt
Kurz erklärt: Der TPN – der „Technische Projektnachweis“ – dokumentiert nach Abschluss einer vom BAFA geförderten BEG-Einzelmaßnahme, wie das Vorhaben tatsächlich umgesetzt wurde. Er bestätigt die Einhaltung der technischen Förderanforderungen und liefert eine TPN-ID. Diese ID wird für den Online-Verwendungsnachweis beim BAFA benötigt.
Was ist ein TPN?
Der Technische Projektnachweis ist das technische Gegenstück zur vor der Antragstellung erstellten TPB. Während die TPB die geplante Maßnahme beschreibt, erfasst der TPN die tatsächlich ausgeführte Maßnahme und die tatsächlich entstandenen förderfähigen Ausgaben.
Mit dem TPN bestätigt die ausstellende Fachperson, dass die umgesetzte Maßnahme die Anforderungen der Förderrichtlinie und der Technischen Mindestanforderungen erfüllt. Der TPN ersetzt in den betreffenden BAFA-Verfahren die frühere analoge Fachunternehmererklärung und ist Teil des digitalen Nachweisverfahrens.
Wann wird der TPN erstellt?
Der TPN wird nach vollständiger Fertigstellung der Maßnahme erstellt. Vorher sollten alle Arbeiten abgeschlossen, die Schlussrechnungen vorhanden und die relevanten Rechnungen bezahlt sein. Erst dann lassen sich Ausführung und förderfähige Ausgaben abschließend prüfen.
Typische Anwendungsbereiche sind Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung, bestimmte Gebäudenetze und Heizungsoptimierungen, sofern der Förderantrag über das BAFA-Verfahren der BEG EM gestellt wurde.
Wer darf den TPN erstellen?
Der TPN wird – abhängig von der Maßnahme und der Einbindung im Antrag – erstellt durch:
- die eingebundene Energieeffizienz-Expertin oder den eingebundenen Energieeffizienz-Experten oder
- das bevollmächtigte beziehungsweise ausführende Fachunternehmen, wenn das Förderverfahren dies zulässt.
Bei Maßnahmen, für die bereits bei der TPB zwingend ein Energieeffizienz-Experte erforderlich war, sollte dieselbe fachliche Zuständigkeit bis zum Abschluss beibehalten werden.
Welche Angaben und Unterlagen werden benötigt?
- die ursprüngliche TPB-ID,
- die BAFA-Vorgangsnummer,
- die Postleitzahl des Investitionsobjekts,
- Schlussrechnungen mit Rechnungsnummer und Rechnungsdatum,
- die tatsächlich bezahlten und förderfähigen Beträge,
- technische Datenblätter, Produkt- und Herstellernachweise,
- gegebenenfalls Abnahme-, Inbetriebnahme- und Übergabeprotokolle,
- Bestätigungen zur Einhaltung der Richtlinie und der Technischen Mindestanforderungen,
- Dokumentation von Abweichungen gegenüber der TPB.
So läuft der Abschluss ab
- Die geförderte Maßnahme wird vollständig umgesetzt.
- Die antragstellende Person erhält und bezahlt die Schlussrechnungen.
- Die Fachperson prüft die tatsächliche Ausführung und die förderfähigen Ausgaben.
- Der TPN wird im vorgesehenen BAFA-Onlineformular erstellt.
- Die antragstellende Person erhält die TPN-ID.
- Mit dieser ID wird der Online-Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht.
- Das BAFA prüft die Unterlagen und veranlasst bei positiver Prüfung die Auszahlung.
Was ist bei den Rechnungen wichtig?
Im Verwendungsnachweis sind die tatsächlich getragenen förderfähigen Ausgaben anzugeben. Skonti, Rabatte, Sicherheitseinbehalte, Ermäßigungen und nachträgliche Boni müssen berücksichtigt und gegebenenfalls abgezogen werden. Rechnungen müssen die Maßnahme nachvollziehbar beschreiben und die formalen Anforderungen des Förderverfahrens erfüllen.
Die BEG-EM-Richtlinie verlangt grundsätzlich eine unbare Zahlung. Zahlungsbelege, beispielsweise Kontoauszüge, sind aufzubewahren und auf Anforderung einzureichen. Maßgeblich sind der Zuwendungsbescheid und die aktuellen BAFA-Hinweise.
Wie lange ist die TPN-ID gültig?
Die TPN-ID ist aus Datenschutzgründen maximal zwei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Online-Verwendungsnachweis beim BAFA eingereicht werden. Das Erstellen des TPN aktiviert oder übermittelt den Verwendungsnachweis noch nicht automatisch.
Welche Frist gilt für den Verwendungsnachweis?
Nach der BEG-EM-Richtlinie ist der Verwendungsnachweis grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens einzureichen, spätestens jedoch innerhalb der für den konkreten Bewilligungszeitraum geltenden Frist. Entscheidend sind der individuelle Zuwendungsbescheid und die dort genannten Termine. Die zweimonatige Gültigkeit der TPN-ID verlängert diese Frist nicht.
TPN und BnD: Was ist der Unterschied?
| Punkt | TPN | BnD |
|---|---|---|
| Förderstelle | BAFA | in der Regel KfW |
| Vorgänger vor Antrag | TPB | BzA beziehungsweise gBzA |
| Verwendung | Online-Verwendungsnachweis | KfW-Nachweiseinreichung |
| ID-Gültigkeit | maximal zwei Monate | nach KfW-Angaben zwölf Monate |
Häufige Fehler
- Der TPN wird zu früh erstellt.
Die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und Kosten müssen abschließend feststehen. - Die TPN-ID wird nicht rechtzeitig verwendet.
Sie ist maximal zwei Monate gültig. - Der TPN wird mit dem Verwendungsnachweis verwechselt.
Nach Erstellung des TPN muss die antragstellende Person den Verwendungsnachweis noch online einreichen. - Skonto oder Rabatte werden nicht abgezogen.
Maßgeblich sind die tatsächlich getragenen förderfähigen Ausgaben. - Abweichungen zur TPB bleiben ungeprüft.
Technische oder finanzielle Änderungen können die Förderfähigkeit beeinflussen.
Offizielle Quellen
- BAFA: Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung – BEG Einzelmaßnahmen
- Fachunternehmen-Zugang: Informationen zu TPB und TPN
- BAFA: Richtlinie zur BEG Einzelmaßnahmen
- BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
Stand: 29. Oktober 2026. Förderbedingungen und Verfahrensabläufe können geändert werden. Maßgeblich sind immer der jeweilige Zuwendungsbescheid beziehungsweise die KfW-Zusage sowie die aktuell veröffentlichten Richtlinien, Merkblätter und Portalhinweise.